191023 DZM GS Sterntalerstrasse Klasse 4c beitrag

Unterliegen Sterntaler dem Artenschutz und muss bei der Einfuhr von Sterntalern dafür Zoll gezahlt werden?

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Deutsches Zollmuseum: Besuch der Schülerinnen und Schüler der Klasse 4c der Grundschule Sterntalerstraße

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Die 19 Schüler*innen der Klasse 4c der Grundschule Sterntalerstraße sind natürlich noch einige Jahre von der Berufswahl entfernt, sie waren trotzdem beeindruckt von der Arbeit der Zöllner*innen, dargestellt und erläutert an zahlreichen Beispielen im Deutschen Zollmuseum: Drogenschmuggel in Autoteilen und Flugzeugmotoren, geschützte Schildkröten zwischen Kohlköpfen, Alkohol in Konservendosen, Zigaretten in Waschmittel- und Spielzeugkartons, gefälschte Markenwaren von Gucci und Hermes über Louis Vitton und Versace bis zu Nike und Casio.

Dazu die aktuellen Beispiele aus Hamburg: Im August 2019 wurden bei der Überprüfung eines Containers aus Montevideo 4,5 Tonnen Kokain entdeckt, ganz klassisch in Sporttaschen verpackt – nur eben 211 Stück davon. Die für Antwerpen bestimmte Sendung sollte eigentlich Sojabohnen enthalten. Ein paar Tage später gelang dem Hamburger Zoll bereits der nächste Coup: 1,5 Tonnen Kokain in einem Container mit Tabakkartons aus Brasilien.

Das Thema Artenschutz nahm bei diesem Besuch im Deutschen Zollmuseum einen breiten Raum ein. Papageienfedern, Steinkorallenstücke oder Schmuck aus Elfenbein. In Urlaubsländern werden an Touristen allerlei Andenken verkauft. So attraktiv oder exotisch diese Gegenstände auch wirken mögen, oft sind sie aus Materialien von rund 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten hergestellt, die im Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind. Zum Schutz der Artenvielfalt beschlagnahmt der Zoll deshalb konsequent solche Mitbringsel bei der Einreise nach Deutschland. Darüber hinaus können Bußgelder oder sogar Strafen verhängt werden. Noch immer stellt der Zoll im Reiseverkehr zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest. So wurden in den vergangenen fünf Jahren fast 500.000 geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Erzeugnisse entdeckt.

Viele Urlauber kaufen aus Unwissenheit artengeschützte Souvenirs und tragen somit dazu bei, dass der Raubbau an der Natur anhält und der Handel mit artengeschützten Tieren und Pflanzen floriert. Daher hat der Zoll zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz die Internet-Plattform „Artenschutz im Urlaub“ entwickelt.

Weitere Informationen dazu unter www.artenschutz-online.de.

Die Fragen, ob Sterntaler dem Artenschutz unterliegen und ob bei der Einfuhr von Sterntalern dafür Zoll gezahlt werden muss, diese Fragen blieben bis zum Schluss des Besuchs der Klasse 4c der Grundschule Sterntalerstraße (noch) unbeantwortet.