Polizeimuseum Hamburg: Besuch der Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 und 6 der Stadtteilschule (STS) Barmbek
In der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 bricht über die Unterelbe und Hamburg die schwerste Sturmflut seit 100 Jahren herein. Es gibt Orkanböen mit bis zu 200 Stundenkilometern Geschwindigkeit, zahlreiche Deiche brechen. Tausende werden im Schlaf überrascht. Die Gefahr der Sturmflut wird für Hamburg zunächst unterschätzt. Dass die Deiche wirklich brechen könnten, hält niemand für möglich. Die Dunkelheit der Nacht, Stromausfall und ein ohrenbetäubender Orkan behindern die Rettungsarbeiten. 315 Menschen sterben. 20 000 Menschen müssen evakuiert werden, über 5000 werden obdachlos. Fünf Polizeibeamte erinnern sich und erzählen anschaulich von ihren Einsätzen in der Nacht, als die Flut kam – von verzweifelten Hilferufen, im Wasser versinkenden Streifenwagen, Rettungsaktionen mit Hubschraubern und Schlauchbooten. Das Polizeimuseum hat der Jahrhundertflut einen eigenen Raum gewidmet, in dem sich die Besucher auf Sandsäcken niederlassen können, um den Zeitzeugen der Sturmflut zu lauschen. Der Wasserstand bei der Sturmflut 1962 war einer der zentralen Punkte beim Besuch von 25 Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 und 6 der Stadtteilschule Barmbek.
Polizisten erinnern sich an die Flutkatastrophe – Zeitzeugengespräche der Polizei Hamburg (2012): https:\/\/www.polizeimuseum.hamburg/contentblob/5886710/1b1c61d8b71955eec8a368e9e5fcd7c8/data/flut62-zeitzeugen-do.mp3
Das war aber nur eine von zahlreichen Stationen, die allerdings die Schülerinnen und Schüler im Polizeimuseum Hamburg besonders interessierte.
Ein anderer Anziehungspunkt während dieses Besuches: die Schutzausrüstung der Polizeibeamtinnen und –beamten bei Demonstrationen: Schienbeinschoner, schwere Jacke, Headset, weißer Helm aus gehärtetem Kunststoff, um nur einige Teile zu nennen … die Ausrüstung ist ein Kraftakt, obwohl die Schutzkleidung durch neue Technologien in den letzten Jahren schon erheblich leichter geworden ist. Schon eine Beamtin/ein Beamter in Uniform trägt immer eine Schutzweste, Pistole, Handfesseln, ein Funkgerät, ein Reservemagazin und einen Teleskopschlagstock bei sich. Durch die Schutzkleidung für den Einsatz kommen etwa 16,5 Kilogramm an Gewicht hinzu.
Für eine Sache auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren, also öffentlich seine Meinung zu vertreten, ist in einer Demokratie eines der wichtigsten Bürgerrechte. In Deutschland ist dieses Recht in Artikel 8 des Grundgesetzes, unserer Verfassung, ausdrücklich festgelegt. Wichtig ist, dass Art. 8 GG die Ausübung des Versammlungsrechts an zwei zentrale Bedingungen knüpft: „friedlich und ohne Waffen“. Bei Demonstrationen hat die Polizei deshalb die Aufgabe, die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen.