Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, kurz Hamburgische Bürgerschaft, ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und damit eines ihrer drei Verfassungsorgane.
Als eines von 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Bürgerschaft in Hamburg, das zugleich Stadtstaat und Einheitsgemeinde ist, auch kommunalpolitische Aufgaben wahr. ** Wikipedia
Wir besuchen mit Klassen ab der Jahrgangsstufe 8 die Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft und diskutieren mit Abgeordneten. Hinzu kommt oftmals eine Rathausführung.