Spenden und Zustiften

Die vom Stiftungsvorstand ausgewählten Projekte sind sorgfältig geprüft. Aspekte der Nachhaltigkeit sind bei der Projektauswahl von hoher Wichtigkeit.

Wenn Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende oder einer Zustiftung tun.

Zustiftungen sind Zuwendungen, die unmittelbar dem Stiftungskapital zugeschlagen werden und damit dauerhaft und nachhaltig die Ertragskraft der Stiftung stärken.
Spenden sind Zuwendungen, die zu einer zeitnahen Ausschüttung bestimmt sind. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nummer 17/415/00589, vom 21.01.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 

Unser Spendenkonto:

DE80 2005 0550 1022 2243 62   bei Hamburger Sparkasse AG

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können.

Per PayPal spenden können Sie hier.

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